Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister an ein anderes Unternehmen verliehen wird. Der Arbeitnehmer bleibt dabei beim Personaldienstleister angestellt, wird aber vom Kundenunternehmen eingesetzt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt.
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