Welche Warnzeichen Geschäftsführer beachten müssen
Die wirtschaftliche Lage von Unternehmen in Deutschland hat sich in den vergangenen Monaten stark zugespitzt: Zahlreiche Betriebe gerieten ins Schlingern. Zu Beginn der Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen hat die Bundesregierung eine erste unternehmerische Notbremse gezogen: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Über deren Sinn (und Unsinn) kann ist trefflich zu diskutieren – allerdings ist dies müßig: Die Aussetzung ist nun ausgelaufen. Steuern also jetzt Tausende von Unternehmen auf die Insolvenz zu? Welche Möglichkeiten gibt es noch, und welche Warnzeichen müssen Geschäftsführer jetzt beachten?
Diese Zeichen deuten auf eine bevorstehende Insolvenz im Unternehmen hin
Ein Unternehmen steht nicht über Nacht vor einer drohenden Insolvenz – die Warnsignale kommen leise, aber sie kommen. Diese wären zum Beispiel:
- Stetig sinkende Umsätze oder starke Schwankungen
- Nachlassende Qualität, hohe Reklamationsquoten
- Häufiges Überziehen von Kontokorrent- und Kreditlinien
- Ausdehnen von Zahlungszielen und damit einhergehende Lieferverzögerungen im Einkauf
- Außenstände bei Steuern und Sozialabgaben
Spätestens, wenn Sie diese Zeichen bemerken, ist es an der Zeit, über eine Sanierungsberatung nachzudenken. Der größte Fehler, den Sie als Unternehmer begehen können, ist auch der weitest verbreitete: „Das bekomme ich selbst in den Griff.“ Unternehmergeist in allen Ehren – an diesem Punkt ist jedoch Eile geboten. Denn es muss nicht immer gleich die Insolvenz sein, die Ihr Unternehmen zerschlägt und Ihre Existenz bedroht – es gibt auch noch andere Möglichkeiten.